Hausgeld-Check

Ist das Hausgeld dieser Eigentumswohnung plausibel — und wie viel davon bleibt als Vermieter an dir hängen? Finde es in Sekunden heraus, kostenlos.

Rücklage und Verwaltervergütung findest du im Wirtschaftsplan oder in der Hausgeldabrechnung. Beide sind nicht auf Mieter umlagefähig.

Gib dein monatliches Hausgeld ein, um die Einordnung zu sehen.

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Davon werden die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums bezahlt und Geld für künftige Reparaturen zurückgelegt. Es ist nicht mit der Miete zu verwechseln — das Hausgeld zahlt der Eigentümer, unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet ist.

Woraus es sich zusammensetzt

  • Betriebskosten: Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausstrom, Hausmeister, Gartenpflege. Diese sind nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich auf einen Mieter umlagefähig.
  • Verwaltervergütung: das Honorar der Hausverwaltung. Keine Betriebskosten — bleibt beim Eigentümer.
  • Zuführung zur Rücklage: der Sparanteil für künftige Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Ebenfalls nicht umlagefähig.

Warum der Split für Vermieter zählt

Wer die Wohnung vermietet, kann nur die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben. Verwaltervergütung und Rücklagenzuführung trägt der Eigentümer dauerhaft selbst. Bei der Renditerechnung darfst du also nicht das ganze Hausgeld als durchlaufenden Posten betrachten — der nicht umlagefähige Anteil schmälert deinen Ertrag jeden Monat.

Was der Check nicht sehen kann

Betrag und Fläche ergeben nur eine grobe Einordnung. Ob das Hausgeld konkret angemessen ist, hängt von der Höhe der Rücklage, bereits beschlossenen Sonderumlagen und dem Zustand des Gebäudes ab. Diese Punkte stehen in den WEG-Protokollen, dem Wirtschaftsplan und der Teilungserklärung — genau die Dokumente, die Grundblick gegen 50 Risikokategorien prüft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist ein normales Hausgeld?

Als grobe Orientierung liegt das Hausgeld häufig zwischen 3 und 4,50 € pro m² und Monat. Bei einer 75-m²-Wohnung sind das rund 225 bis 340 € monatlich. Aufzug, Concierge, Schwimmbad oder eine hohe Rücklagenzuführung treiben den Wert nach oben. Es gibt aber keine amtliche Grenze — entscheidend ist, wofür das Geld verwendet wird.

Was ist im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld setzt sich grob aus drei Blöcken zusammen: den Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Versicherung, Hausmeister, Gartenpflege), der Verwaltervergütung und der Zuführung zur Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage. Nur die Betriebskosten sind später auf einen Mieter umlagefähig.

Welcher Teil des Hausgelds ist auf Mieter umlagefähig?

Umlagefähig sind nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) grundsätzlich nur die Betriebskosten. Die Verwaltervergütung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV) sind keine Betriebskosten und bleiben damit beim Eigentümer hängen. Für Kapitalanleger ist genau dieser nicht umlagefähige Anteil renditerelevant.

Ist ein hohes Hausgeld immer schlecht?

Nein. Ein hohes Hausgeld kann an einer gut gefüllten Rücklage liegen — und die schützt dich vor teuren Sonderumlagen. Riskant ist eher die Kombination aus hohem Hausgeld und niedriger Rücklage oder ein Sanierungsstau. Ob das Hausgeld gerechtfertigt ist, zeigt erst der Blick in Wirtschaftsplan und WEG-Protokolle.

Ersetzt der Hausgeld-Check eine Prüfung der Unterlagen?

Nein. Der Check liefert eine schnelle Einordnung anhand von Betrag und Fläche. Ob das Hausgeld konkret angemessen ist, hängt von der Rücklagenhöhe, beschlossenen Sonderumlagen und dem Zustand des Gebäudes ab. Diese stehen in den WEG-Protokollen, dem Wirtschaftsplan und der Teilungserklärung — genau die prüft Grundblick.