Instandhaltungsrücklage berechnen

Wie viel sollte für die Erhaltung deiner Eigentumswohnung zurückgelegt werden? Rechne es in Sekunden aus — kostenlos, nach den anerkannten Werten der II. BV.

Den Wert findest du im Wirtschaftsplan oder in den WEG-Protokollen (Zuführung zur Erhaltungsrücklage).

Gib Wohnfläche und Baujahr ein, um deinen Orientierungswert zu sehen.

Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage — im aktuellen WEG-Recht Erhaltungsrücklage genannt — ist das gemeinsame Sparkonto einer Eigentümergemeinschaft. Aus ihr werden Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum bezahlt: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Leitungen. Jeder Eigentümer zahlt monatlich über das Hausgeld einen Anteil ein.

Ist die Rücklage zu niedrig, fehlt das Geld für anstehende Arbeiten — und die Gemeinschaft beschließt eine Sonderumlage. Für dich als Käufer kann das kurz nach dem Kauf teuer werden. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Höhe, bevor du unterschreibst.

Wie wird sie berechnet?

Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht — das WEG verlangt in § 19 Abs. 2 Nr. 4 nur eine „angemessene" Rücklage. In der Praxis haben sich zwei Orientierungen etabliert:

  • II.-BV-Staffel (§ 28 Abs. 5a): ein fester Betrag je m² und Jahr, gestaffelt nach Alter — 7,10 € (unter 22 Jahre), 9,00 € (22–31 Jahre), 11,50 € (ab 32 Jahre), plus rund 1,00 € bei Aufzug. Genau diese Methode nutzt der Rechner oben.
  • Peterssche Formel: Über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren fällt etwa das 1,5-Fache der Herstellungskosten an Instandhaltung an. Bei einer WEG entfallen davon rund 70 % auf das Gemeinschaftseigentum. Pro Jahr und m²: (Herstellungskosten je m² × 1,5 × 0,7) / 80.

Was der Rechner nicht sehen kann

Fläche und Alter ergeben nur einen Richtwert. Der echte Bedarf hängt vom Zustand des Gebäudes ab: ein Sanierungsstau am Dach, eine alte Heizung oder bereits beschlossene Maßnahmen können die nötige Rücklage weit nach oben treiben. Diese Punkte stehen in den WEG-Protokollen und der Teilungserklärung — genau die Dokumente, die Grundblick gegen 50 Risikokategorien prüft.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Als Orientierung gelten die Werte nach § 28 Abs. 5a der II. Berechnungsverordnung: rund 7,10 €/m²/Jahr bei Gebäuden unter 22 Jahren, 9,00 €/m²/Jahr bei 22 bis 31 Jahren und 11,50 €/m²/Jahr ab 32 Jahren. Bei einem Aufzug kommt etwa 1,00 €/m²/Jahr hinzu. Das sind Richtwerte, keine feste Pflichtgrenze.

Wie berechnet man die Instandhaltungsrücklage?

Es gibt zwei gängige Methoden. Die II.-BV-Staffel nutzt einen festen Betrag je m² und Jahr, gestaffelt nach Gebäudealter — genau das rechnet dieser Rechner. Die Peterssche Formel geht von den Herstellungskosten aus: Über 80 Jahre fallen etwa das 1,5-Fache der Baukosten an Instandhaltung an, wovon bei einer WEG rund 70 % auf das Gemeinschaftseigentum entfallen.

Ist eine Instandhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben?

Das WEG verlangt in § 19 Abs. 2 Nr. 4 eine "angemessene Erhaltungsrücklage". Eine feste Höhe schreibt das Gesetz aber nicht vor — die Gemeinschaft beschließt die Zuführung selbst. Deshalb sind Orientierungswerte hilfreich, um eine zu niedrige Rücklage früh zu erkennen.

Was passiert, wenn die Rücklage zu niedrig ist?

Reicht die Rücklage für anstehende Reparaturen oder Sanierungen nicht aus, beschließt die Eigentümergemeinschaft in der Regel eine Sonderumlage. Als Käufer kann dich das kurz nach dem Kauf mehrere tausend Euro kosten — ein Risiko, das sich aus den WEG-Protokollen und der Teilungserklärung ablesen lässt.

Ersetzt der Rechner eine Prüfung der Unterlagen?

Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung anhand von Fläche und Alter. Ob die Rücklage konkret ausreicht, hängt vom Zustand des Gebäudes, dem Sanierungsstau und den Beschlüssen der Gemeinschaft ab. Diese stehen in den WEG-Protokollen und der Teilungserklärung — genau die prüft Grundblick.