Bestehende Mietverträge beim Kauf prüfen
Wer eine vermietete Wohnung kauft, kauft den Mietvertrag gleich mit. „Kauf bricht nicht Miete" — du übernimmst das Mietverhältnis so, wie es ist, mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb entscheidet die Prüfung der bestehenden Verträge oft mehr über die Rendite als der Kaufpreis selbst.
Lesezeit ca. 10 Min · Stand: 2026-06-17
Kauf bricht nicht Miete: was das bedeutet
Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert: Wird vermieteter Wohnraum verkauft, tritt der Käufer anstelle des Verkäufers in das bestehende Mietverhältnis ein. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter — du kannst ihn nicht einfach neu verhandeln, nur weil du jetzt Eigentümer bist.
Das hat Folgen in beide Richtungen. Einerseits hast du sofort Mieteinnahmen ohne eigene Mietersuche. Andererseits bist du an die vereinbarte Miete, die Kündigungsfristen und alle Klauseln gebunden, die dein Vorgänger unterschrieben hat. Was im Vertrag steht, gilt — auch wenn es für dich nachteilig ist. Genau deshalb musst du den Vertrag kennen, bevor du kaufst, nicht erst danach.
Mündliche Absprachen, geduldete Untervermietung, Zusagen des Vorbesitzers — vieles davon wirkt fort, ohne im Vertrag zu stehen. Lass dir den vollständigen Mietvertrag samt aller Nachträge und Anlagen geben und frage gezielt nach Nebenabreden.
Miethöhe und Mietanpassung prüfen
Die vereinbarte Miete ist die Grundlage deiner Rendite — und sie lässt sich nicht beliebig erhöhen. Prüfe deshalb genau, wie hoch die aktuelle Miete ist, wie sie sich zur ortsüblichen Vergleichsmiete verhält und welche Anpassungsmöglichkeiten der Vertrag überhaupt vorsieht.
- Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und eventuelle Zuschläge im Detail.
- Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: deutlich darunter, marktgerecht oder darüber?
- Art der Mietvereinbarung: normale Miete, Staffelmiete oder Indexmiete.
- Wann zuletzt erhöht wurde und wann die nächste Anpassung frühestens möglich ist.
Eine Miete deutlich unter dem Marktniveau klingt nach Stabilität, begrenzt aber dein Ertragspotenzial dauerhaft. Mieterhöhungen sind gesetzlich gedeckelt und an Fristen und Obergrenzen gebunden; wo eine Mietpreisbremse gilt, ist der Spielraum zusätzlich eng. Rechne mit der heutigen Miete, nicht mit der erhofften.
Bei Staffel- und Indexmieten ist im Vertrag festgelegt, wie sich die Miete entwickelt — bei der Staffelmiete in festen Stufen, bei der Indexmiete gekoppelt an die Preisentwicklung. Beides schränkt klassische Mieterhöhungen ein. Lies die genaue Klausel, statt dich auf eine grobe Beschreibung zu verlassen.
Kaution und Nebenkostenabrechnungen
Mit dem Eintritt in das Mietverhältnis übernimmst du auch die Pflichten rund um Kaution und Betriebskosten. Hier entstehen häufig Lücken, die dich später Geld oder Ärger kosten — deshalb gehören beide Punkte sauber geklärt und schriftlich dokumentiert.
Die Mietkaution muss bei der Übergabe nachweislich an dich weitergereicht werden, denn du haftest dem Mieter später für die Rückzahlung. Lass dir belegen, dass eine Kaution geleistet wurde, in welcher Höhe und wie sie verwahrt ist. Fehlt der Nachweis, kann es passieren, dass du am Ende des Mietverhältnisses für eine Kaution geradestehst, die du nie erhalten hast.
- Nachweis über Höhe und Verbleib der geleisteten Kaution.
- Stand der Nebenkostenabrechnungen: sind alle Jahre korrekt und fristgerecht abgerechnet?
- Offene oder strittige Nachzahlungen und Guthaben aus früheren Abrechnungen.
- Höhe der laufenden Vorauszahlungen und ob sie zu den tatsächlichen Kosten passen.
Nicht erstellte oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen können nach dem Kauf zu deinem Problem werden — etwa wenn Fristen verstreichen oder Nachforderungen nicht mehr durchsetzbar sind. Kläre den Abrechnungsstand, bevor du unterschreibst.
Vertragsklauseln und Besonderheiten
Mietverträge enthalten oft Klauseln, die über Jahre gewachsen sind oder aus alten Vertragsvorlagen stammen. Manche sind unwirksam, andere binden dich an Zusagen, die du so nie getroffen hättest. Lies den Vertrag vollständig — gerade die Stellen im Kleingedruckten, die man gern überfliegt.
- Befristungen, Kündigungsverzicht oder ungewöhnlich lange Kündigungsfristen zugunsten des Mieters.
- Vereinbarungen zu baulichen Veränderungen, Tierhaltung, Untervermietung oder Gartennutzung.
- Sonderrechte des Mieters, etwa ein vereinbartes Vorkaufsrecht.
- Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Instandhaltung — wer trägt was?
- Bei gewerblicher Vermietung: lange Laufzeiten und abweichende Regeln gegenüber Wohnraum.
Ungewöhnliche oder einseitig belastende Klauseln sind ein Warnsignal und gehören vor dem Kauf bewertet — im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe. Was du beim Kauf übersiehst, lässt sich später nicht mehr aus dem Vertrag verhandeln, solange das Mietverhältnis besteht.
Kündigungsschutz und Eigenbedarf
Planst du, die Wohnung selbst zu nutzen oder sie unvermietet weiterzuverkaufen, ist der Kündigungsschutz des Mieters entscheidend. In Deutschland ist er stark ausgeprägt: Eine Kündigung braucht einen gesetzlichen Grund, und Eigenbedarf ist an Voraussetzungen und Fristen gebunden. Geh nicht davon aus, dass du einen langjährigen Mieter ohne Weiteres herausbekommst.
Wurde die Wohnung erst nach Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft, greift eine gesetzliche Sperrfrist, in der eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen ist. Je nach Gebiet kann diese Frist mehrere Jahre betragen. Verlasse dich auf keine optimistische Annahme — kläre die konkrete Lage, bevor du mit Eigennutzung rechnest.
Ein langjähriges Mietverhältnis bedeutet zudem lange Kündigungsfristen zugunsten des Mieters und eine hohe Hürde für Eigenbedarf. Wenn deine Kalkulation darauf beruht, die Wohnung bald selbst zu nutzen, ist das ein Punkt, den du keinesfalls überschlagen darfst — er kann den ganzen Plan kippen.
Mieter und Zahlungsverhalten einschätzen
Der beste Mietvertrag nützt wenig, wenn die Miete unregelmäßig oder gar nicht kommt. Soweit zulässig und vom Verkäufer dokumentiert, solltest du dir ein Bild vom bisherigen Zahlungsverhalten machen. Bestehende Rückstände oder ein laufender Streit übertragen sich mit dem Kauf auf dich.
- Gibt es aktuelle Mietrückstände oder eine Historie verspäteter Zahlungen?
- Laufen Mahnverfahren, Räumungsklagen oder andere Streitigkeiten?
- Wie lange besteht das Mietverhältnis schon, und wie ist das Verhältnis dokumentiert?
Ein Mieter in Zahlungsverzug ist kein Grund, automatisch abzusehen — aber du solltest wissen, worauf du dich einlässt. Offene Forderungen, mögliche Räumung und das damit verbundene Prozessrisiko gehören in deine Kalkulation, bevor du kaufst.
Vor der Unterschrift: das Wichtigste prüfen
Bei einer vermieteten Wohnung ist der Mietvertrag genauso wichtig wie Grundbuch und Teilungserklärung. Verlange alle Unterlagen rund um das Mietverhältnis vollständig und prüfe sie, bevor du dich bindest — nicht erst, wenn der Kauf schon besiegelt ist.
- Vollständiger Mietvertrag mit allen Nachträgen, Anlagen und etwaigen Nebenabreden.
- Aktuelle Miethöhe, Art der Mietvereinbarung und nächstmögliche Anpassung.
- Nachweis über Höhe und Verbleib der Kaution.
- Stand und Korrektheit der Nebenkostenabrechnungen.
- Kündigungsschutz, mögliche Sperrfrist und Eigenbedarfslage.
- Dokumentiertes Zahlungsverhalten und etwaige laufende Streitigkeiten.
Wenn dir Unterlagen fehlen oder die Antworten vage bleiben, ist das selbst eine Information. Ein sauber dokumentiertes Mietverhältnis spricht für einen seriösen Verkäufer; Lücken und Ausweichmanöver sind ein Grund, genauer hinzusehen — und im Zweifel fachlichen Rat einzuholen, bevor du unterschreibst.
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Häufige Fragen
Kann ich nach dem Kauf den Mietvertrag neu verhandeln?
Nein. Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" trittst du in das bestehende Mietverhältnis ein und übernimmst den Vertrag unverändert — mit der vereinbarten Miete, den Fristen und allen Klauseln. Mieterhöhungen sind nur im gesetzlichen Rahmen und nach den vertraglichen Vorgaben möglich, nicht durch den Eigentümerwechsel.
Was passiert mit der Mietkaution beim Eigentümerwechsel?
Die Pflicht zur Rückzahlung der Kaution geht auf dich als neuen Eigentümer über. Deshalb muss dir die geleistete Kaution bei der Übergabe nachweislich weitergereicht werden. Lass dir Höhe und Verbleib belegen — sonst haftest du dem Mieter am Ende für eine Kaution, die du nie bekommen hast.
Kann ich einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn ich selbst einziehen will?
Grundsätzlich ja, aber Eigenbedarf ist an gesetzliche Voraussetzungen und Fristen gebunden, und der Kündigungsschutz ist stark. Wurde die Wohnung nach Einzug des Mieters in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt zudem eine Sperrfrist, die eine Eigenbedarfskündigung für mehrere Jahre ausschließen kann. Kläre die konkrete Lage, bevor du mit Eigennutzung kalkulierst.
Welche Unterlagen zum Mietverhältnis sollte ich verlangen?
Den vollständigen Mietvertrag mit allen Nachträgen und Anlagen, Nachweise zur Kaution, die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre sowie Angaben zu Miethöhe, Anpassungsart und Zahlungsverhalten. Fehlende oder vage Unterlagen sind selbst ein Warnsignal und ein Grund, vor der Unterschrift genauer zu prüfen.
Passende Risiken aus dem Wissen
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Dieser Ratgeber liefert eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung durch Notar, Anwalt oder Sachverständige. Stand: 2026-06-17.
